Maskierungen bei der Punktnummernvergabe

Für die Verwendung von Punktnummern im Kataster besteht die Möglichkeit, die Katasterpunktart in der Punktnummer für die Eindeutigkeitsprüfung zu 'maskieren'. Dadurch werden eigentlich verschiedene Punktnummern von GEOgraf als eine behandelt: die zweite Punktnummer wird erst gar nicht vergeben.

Die Katasterpunktart ist in Deutschland meist eine einstellige Zahl, die kennzeichnet, ob ein Punkt ein Trigonometrischer Punkt, ein Grenzpunkt, ein Gebäudepunkt oder anderes ist. Dabei muss die Katasterpunktart nicht mit der GEOgraf-Punktart korreliert sein.

Durch eine Eintragung im Feld Artenbereiche in den Auftragsparametern >> Punkte kann zum Beispiel verhindert werden, dass sowohl eine Punktnummer '12345678300001' als auch eine Punktnummer '12345678100001' in einem Auftrag existieren.

Die Einstellung wird in der geograf.ini voreingestellt, kann aber bis Version 9.0 noch in den Auftragsparametern geändert werden, solange noch keine Punkte im Auftrag existieren. Die Variable in der geograf.ini heißt ALKPnr.

Das Format sieht wie folgt aus:

<Index>,<NBZLen>,<Maskierung>

<Index>

Dieser Parameter gibt die Position der Maskierung in der Punktnummer an (von rechts gezählt). Der Wert für diese Position ist in Deutschland typischerweise 6.

<NBZLen>

Dieser Parameter gibt die minimale Länge der Punktnummer links der Maskierung an. In Deutschland entspricht dies der Länge des Nummerierungsbezirkes. Der Standard ist 8 (rrhhrrhha#####), somit muss der NBZ genau aus 8 Ziffern bestehen.

<Maskierung>

Die Maskierung erfolgt mit Hilfe dieses Parameters. Es wird eine Zeichenfolge mit genau 10 Zeichen, und definiert. Für jede mögliche Ziffer ein Maskierungswert.

Ist keine Maskierung angegeben, wird der Wert auf '0000000000' gesetzt.

Die Einstellung Standard bedeutet keine Artenbereiche.

Ab Version 9.1 fehlt der Eintrag in Dialog. Die Option aus der GEOgraf.ini wird direkt in der Indexdatei für Punktnummern gespeichert.